Studieren als Ausländer

  • An deutschen Hochschulen sind derzeit über 150.000 ausländische Studierende eingeschrieben.

    Mit unseren Informationen wollen Wir Euch die Entscheidung für ein Studium in Deutschland zwischen Visavorschriften, Arbeitsverboten und Anerkennungsverfahren erleichtern.

    Info-Quellen:
    Erste Informationen über Studiengänge, Zulassungsbedingungen etc. bekommt Ihr beim Akademischen Auslandsamt (AAA).

     

    Bei Fragen der Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Ausbildungsförderung kann das Deutsche Studentenwerk (DSW) weiterhelfen. Darüber hinaus können Fachstudienberatungen  der  Hochschulinstitute Auskunft rund um das Studienfach geben. Zu vergessen sind auf keinen Fall die Studentenvertretungen (AStA, StuPa etc.), deren Ausländerreferenten in  vielen Problemfällen Hilfe geben.

     

    Studienfinanzierung:
    Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG haben ausländische Studierende nur in ganz besonderen Fällen:
    1. Geflüchtete Ausländer, denen ein bestimmter Aufenthaltsstatus eingeräumt worden ist.
    2. EU-Bewohner unter bestimmten Voraussetzungen
    3. Ausländer, deren Eltern zumindest eine Zeit lang in Deutschland gearbeitet haben.

    Die Hochschulen des Heimatlahdes vergeben auch Stipendien, vor allem an Bewerber, die dort ihr Grundstudium bereits erfolgreich absolviert haben.
    Informationen sind beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhältlich.
    Ein Blick in das RCDS Stipendien-Info könnte auch weiterhelfen.

    Unkonventionelle Hilfe bieten meist auch die kirchlichen Hochschulgemeinden.

    Im übrigen darf jeder Ausländer in Deutschland nur dann studieren, wenn er nachweisen kann, dass er über entsprechende finanzielle Mittel verfügt. Aus diesem Grund sollte auf keinen Fall ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.

    Jobben:
    Studenten, die nicht Bürger eines EU-Staates sind, dürfen in Deutschland nur in eingeschränktem Maße arbeiten. Zehn Stunden pro Woche dürfen während des Semesters nicht überschritten werden.

    Für alle EU-Bewohner gilt das gleiche Recht, wie für deutsche Studierende.

    Krankenversicherung:
    Alle Studierenden in Deutschland sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Vor jeder Immatrikulation muss der Versicherungsschutz bescheinigt werden.

    Für Studierende aus der EU oder aus einigen Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, besteht die Möglichkeit einer Anrechnung der Krankenversicherung im Heimatland.

    Wohnen:
    Das Akademische Auslandsamt (AAA) und die einzelnen Studentenwerke sind zuständig für die Vergabe von Wohnheimplätzen für ausändische Studierende, allerdings besteht keine Garantie auf Erfolg bei der Suche nach so einem Platz. Der freie Wohnungsmarkt bietet die meisten Chancen, eine preiswerte Wohnung zu finden.